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   BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75   

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BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75 (https://dejure.org/1975,4965)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1975 - 4 StR 318/75 (https://dejure.org/1975,4965)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 (https://dejure.org/1975,4965)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Bewährungsstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 348/72

    Verstoß gegen die Denkgesetze - Verstoß gegen den Grundsatz "im Zweifel für den

    Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGSt 6, 283, 285; 44, 302, 303; BGHSt 7, 180, 183; allerdings offen gelassen in BGH NJW 1973, 63).

    Andererseits kann den Urteilsgründen entgegen der Meinung des Beschwerdeführers aber auch nicht entnommen werden, daß das Landgericht der rechtsirrigen Auffassung gewesen wäre, die frühere Gesamtstrafe überschreiten zu müssen (BGH NJW 1973, 63).

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGSt 6, 283, 285; 44, 302, 303; BGHSt 7, 180, 183; allerdings offen gelassen in BGH NJW 1973, 63).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
    Hierbei ist der Zeitpunkt des tatrichterlichen Urteils maßgebend (BGHSt 15, 66, 69).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
    Diese Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Aussetzung von Strafen von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nur in besonderen, eng zu begrenzenden Ausnahmefällen zulässig ist (BGHSt 24, 3, 5; 25, 142, 144; BGH VRS 43, 172; 46, 101).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
    Diese Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Aussetzung von Strafen von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nur in besonderen, eng zu begrenzenden Ausnahmefällen zulässig ist (BGHSt 24, 3, 5; 25, 142, 144; BGH VRS 43, 172; 46, 101).
  • RG, 30.01.1911 - I 1234/10

    Nach welchen Grundsätzen hat die "Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe" bei

    Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGSt 6, 283, 285; 44, 302, 303; BGHSt 7, 180, 183; allerdings offen gelassen in BGH NJW 1973, 63).
  • RG, 13.05.1882 - 1048/82

    Muß bei Anwendung des §. 79 St.G.B.'s dann, wenn in der rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGSt 6, 283, 285; 44, 302, 303; BGHSt 7, 180, 183; allerdings offen gelassen in BGH NJW 1973, 63).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77; Vogler a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 17.09.1982 - 2 StR 409/82

    Urteilsgründe - Notwendige Feststellungen - Strafaussetzung - Bewährung -

    Erst eine im Zeitpunkt des tatrichterlichen Urteils schon erlassene oder vollstreckte Strafe darf nicht mehr einbezogen werden (BGH, Urteil vom 28. August 1975, 4 StR 318/75).
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